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Der Verein MD-NET e.V.

Im März 2006 wurde der gemeinnützige Verein „Muskeldystrophie-Netzwerk e.V.“ gegründet, der unter der Vereinsregisternummer VR 200170 beim Amtsgericht in München eingetragen ist. Durch diesen Schritt sollte der Fortbestand des Muskeldystrophie-Netzwerks über die BMBF Förderung hinaus gesichert und gleichzeitig eine Rechtsform etabliert werden, die ermöglichte, dass das MD-NET Partnerorganisation im europäischen Netzwerk für neuromuskuläre Erkrankungen TREAT-NMD werden konnte.

Kontakt

Der Verein (Muskeldystrophie-Netzwerk e.V.) hat seinen Sitz am Friedrich-Baur-Institut des Klinikums der Universität München und kann unter der folgenden Adresse kontaktiert werden:
Muskeldystrophie Netzwerk e.V.
Friedrich-Baur-Institut
Ziemssenstr. 1a
80336 München

Tel.: +49 89 2180-78183
Fax: +49 89 2180-78184

info@md-net.org

Satzung des Muskeldystrophie-Netzwerkes e.V. 

geändert am 27.5.2010 in Freiburg

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein Muskeldystrophie-Netzwerk e.V. hat seinen Sitz in München. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck, Aufgaben und Ziele

Aufgabe des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung auf allen Gebieten der neuromuskulären Erkrankungen. Dies erfolgt insbesondere durch wissenschaftliche Tagungen zur Veröffentlichung neuer Ergebnisse und durch Arbeitsgemeinschaften, die sich mit der Forschung und der praktischen Bedeutung bestimmter Teilgebiete befassen. Zu den Aufgaben gehört der direkte wissenschaftliche Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Netzwerken auf nationaler und internationaler Ebene, die Nachwuchsförderung, die Fort- und Weiterbildung von Fachkreisen, die Information von Patienten und Öffentlichkeit über neuromuskuläre Erkrankungen durch geeignete Medien (Fachliteratur, Presse, Internet).

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein „Muskeldystrophie-Netzwerk e.V.“ (MD-NET) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein „Muskeldystrophie-Netzwerk e.V.“ (MD-NET) ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Die Mittel des Vereins „Muskeldystrophie-Netzwerk e.V.“ (MD-NET) dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung ist nicht zu begründen. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt, durch Ausschluss aus dem Verein oder durch Beschluss des Vorstandes bei Nichtzahlung des Mitgliederbeitrags trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung. Der freiwillige Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstands erforderlich. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Er wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. Der Vorstand hat seinen Antrag dem auszuschließenden Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich mit zu teilen. Der Ausschluss aus dem Verein ist nur aus wichtigem Grund zulässig, z.B. Verlust der Approbation oder bei schuldhaft grobem Verstoß gegen die Satzung, Ziele und Beschlüsse des Vereins „Muskeldystrophie-Netzwerk e.V.“ (MD-NET). Gegen die Ablehnung der Aufnahme und gegen den Ausschluss kann Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.

§ 5 Ordentliche Mitglieder

Ordentliches Mitglied des Vereins „Muskeldystrophie-Netzwerk e.V.“ (MD-NET) können alle Personen eines Berufsstandes werden, die spezielle Interessen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Muskeldystrophien besitzen und die Ziele des Vereins unterstützen möchten.

§ 6 Fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder des Vereins „Muskeldystrophie-Netzwerk e.V.“ (MD-NET) können auf Antrag alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts werden, die bereit sind, die Ziele des Vereins ideell und materiell zu unterstützen. Fördernde Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

§ 7 Organe des Vereins

  1. der Vorstand,
  2. die Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden

Der erweiterte Vorstand besteht aus:

  1. dem Vorsitzenden
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
  3. dem Schriftführer
  4. dem Kassenwart

Der gesamte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Zu einem Vorschlag berechtigt sind der Vorstand sowie jedes ordentliche Mitglied. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen. Dem Antrag auf geheime Abstimmung muss stattgegeben werden. Im ersten Wahlgang ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, vom zweiten Wahlgang an die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Der gesamte Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt. Eine direkte Wiederwahl ist möglich. Das Amt eines Mitglieds des Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB) durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder ist für sich alleine vertretungsberechtigt.

§ 9 Zuständigkeit des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
  2. Einberufung der Mitgliederversammlung
  3. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  4. Die Verwaltung des Vereinsvermögens
  5. Erstellung des Jahres- und Kassenberichts
  6. Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern

§ 10 Sitzung des Vorstands

Die Vorstandssitzung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vorher durch schriftliche Einladung (auch per E-Mail) einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds. Beschlüsse des Vorstands können auch auf schriftlichem Weg herbeigeführt werden. Ein schriftlicher Beschluss ist gefasst, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder dem schriftlichen Beschlussvorschlag unter Nutzung elektronischer Medien schriftlich zugestimmt hat. Über die Sitzung des Vorstands ist vom Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift muss Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Sie muss vom Vorsitzenden der Versammlung unterschrieben werden.

§ 11 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Den Ort der Mitgliederversammlung bestimmt der Vorstand. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Einladung (auch per E-Mail) einberufen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung müssen mindestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden

Die Mitgliederversammlung beschließt über:

  • Endgültige Festlegung der Tagesordnung
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und des Berichts des Kassenwarts
  • Die Entlastung des Vorstands
  • Die Wahl des Vorstands
  • Satzungsänderungen
  • Die Festsetzung und Höhe von Mitgliedsbeiträgen
  • Anträge des Vorstands und der Mitglieder
  • Einsetzung von Kommissionen
  • Auflösung des Vereins

§ 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. In der Mitgliederversammlung ist jedes ordentliche Mitglied stimmberechtigt. Die Abstimmung erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Vorsitzenden der Versammlung festgesetzt. Beschlüsse bedürfen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, der einfachen Mehrheit. Stimmenthaltungen und bei schriftlicher Abstimmung ungültig abgegebene Stimmen zählen für die Mehrheiten der erschienenen Mitglieder als Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des die Versammlung leitenden Vorsitzenden. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift muss Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person des Versammlungsleiters, die Tagesordnung, die Beschlüsse, die Abstimmungsergebnisse sowie die Art der Abstimmung enthalten. Jedes ordentliche Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.

§ 13 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck satzungsgemäß berufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den eingetragenen, gemeinnützigen Verein „aktion benni & co, Verein zur Förderung der Muskeldystrophie Duchenne-Forschung e.V.“ mit Sitz in 56589 Niederbreitbach, Margaretha-Flesch-Str. 42, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Der Verein „aktion benni & co e.V.“ ist beim Amtsgericht Neuwied unter der Nummer 3 VR 1556 registriert.